Zeiterfassung wird Pflicht / Grundsatzurteil des EuGH
Autor: Ralf Klein / Kommentar zur Berichterstattung der Bild-Zeitung vom 14.05.2019
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-55/18) müssen zukünftig die Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Mitarbeiter systematisch erfassen. Auch Heimarbeit oder Außendienst muss erfasst werden. Das kann über Apps oder elektronische Erfassung am Laptop erfolgen. Dies bezieht sich ebenso auf außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Arbeitsleistung (Telefonate, Mail-Korrespondenz), die nun ebenso erfasst werden soll, wenn der Mitarbeiter für das Unternehmen aktiv wird. Sinn und Zweck des Urteils ist, die Arbeitnehmer grundsätzlich zu schützen, wenn es um die Bewertung und Anrechnung von Arbeitszeiten geht.
Ralf Klein, Inhaber der Firma Büro Partner aus Willich sagt: "Mit dem Time Moto-System der Firma Safescan sind wir als Fachhandelspartner des niederländischen Herstellers auf dieses Szenario vorbereitet. Das Time Moto-System erfüllt bereits heute alle Anforderungen, die im EuGH-Urteil manifestiert sind. Vorab kann sich der Kunde über unsere Homepage über das Zeiterfassungssystem Time Moto informieren. Zudem beraten wir natürlich auch sehr gerne vorab telefonisch. Zudem haben wir Anwendervideos, und den Time Moto-Katalog online gestellt. Die Produkte hierzu können die Kunden darüber hinaus unkompliziert in unserem Shop erwerben."
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